Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Buchungen bei Sutherland Travels KG, Kaiserstraße 17, 65611 Niederbrechen, Telefon: 06438/920240, Telefax: 06438/920241, E-Mail: info@sutherland-travels.de, (nachfolgend: „Reiseveranstalterin“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
1. Abschluss des Vertrages, Vertragspartner
1.1 Grundlage der Buchung sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der Reiseveranstalterin für die jeweilige Reise. Die auf der Website der Veranstalterin oder in deren Prospekten präsentierten Reiseangebote stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots durch den Kunden.
1.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Reiseveranstalterin den Abschluss des Pauschalreisevertrags verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Abgabe seiner Erklärung gebunden.
1.3 Die Anmeldung kann per E-Mail mittels des Buchungsformulars der Reiseveranstalterin oder per Online-Buchung über die Website der Reiseveranstalterin erfolgen.
1.4 Für Online-Buchungen über die Website der Reiseveranstalterin gilt Folgendes:
1.4.1 So buchen Sie:
Für die Buchung einer Sprachreise ist das vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars erforderlich. Nach der Auswahl des Kurses und des Abfahrtsorts sind „Persönliche Angaben Teilnehmer:in“ auszufüllen – hierbei handelt es sich um die Daten der reisenden Person, also der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Für die Durchführung der Sprachreise ist eine „Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten“ erforderlich. Daraufhin müssen die Daten der buchenden Person, der Erziehungsberechtigten, angegeben werden. Hier besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Notfallkontakt anzugeben. Dann muss die „Erklärung der Erziehungsberechtigten für Teilnehmende unter 18 Jahren“ bestätigt werden.
Weiter sind die Datenschutzhinweise, Kundeninformationen und AGB der Reiseveranstalterin zu bestätigen. Der Kunde kann seine Angaben jederzeit prüfen und etwaige Eingabefehler korrigieren. Durch Klicken auf den Button „Jetzt verbindlich buchen“ wird die Buchung abgeschlossen.
1.4.2 Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.
1.5 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Reiseveranstalterin zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Reiseveranstalterin dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung – per E-Mail im Falle einer Online-Buchung oder einer Buchung per E-Mail – übermitteln.
1.6 Die Reiseveranstalterin sendet dem Kunden den Vertragstext samt den allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform nach dem Vertragsschluss zu. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, sowohl die Bestellung als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Buchung auszudrucken. Eine Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes über das Online-Buchungssystem der Veranstalterin besteht nicht.
1.7 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der Reiseveranstalterin vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Reiseveranstalterin vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die Reiseveranstalterin bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der Reiseveranstalterin die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zu den im Reiseprospekt oder im Internet beschriebenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu den Reisebedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch die Reiseveranstalterin ausdrücklich bestätigt worden sind.
1.8 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Werden minderjährige Teilnehmer:innen von Ihren Erziehungsberechtigten vertreten, so stehen diese für die vertraglichen Verpflichtungen des reisenden Kindes ein.
2. Leistungsumfang, Reisepreis, Anzahlung, Fälligkeit der Restzahlung
2.1 Beginn und Ende der Reise entsprechen den Hin- und Rückreiseterminen. – Bei Anreise mit dem Reisebus: Der Kunde ist für die Anreise zum Abreiseort (Hinreise) selbst verantwortlich. – Bei eigenständiger An- und Abreise mit dem Flugzeug. Der Kunde ist für die Organisation und Kosten der Flüge sowie die rechtzeitige Ankunft am Flughafen London Heathrow gemäß den von der Reiseveranstalterin vorgegebenen Zeiträumen selbst verantwortlich.
2.2 Der angegebene Reisepreis umfasst grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart wird, alle Steuern und Gebühren. Im Reisepreis grundsätzlich nicht enthalten sind Reiseversicherungen und die Verpflegung während der Hinreise.
2.3 Die Reiseveranstalterin darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht der Reiseveranstalterin aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig.
2.4 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung.
2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Reiseveranstalterin zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die Reiseveranstalterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7.2 bis 7.5 zu belasten.
3. Reiseunterlagen
3.1 Die Reiseunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Reisepreises spätestens 14 Tage vor Reiseantritt.
3.2 Der Kunde hat die Reiseveranstalterin zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von der Reiseveranstalterin mitgeteilten Frist erhält.
4. Reisebedingungen für eigenständige An- und Abreise
4.1 An- und Abreiseoptionen: Kunden können für die Teilnehmenden zwischen einer An/Abreise im Reisebus oder einer eigenständigen An/Abreise mit dem Flugzeug nach London Heathrow wählen. Bei eigenständiger An/Abreise mit dem Flugzeug gilt: Die Flüge müssen so gebucht werden, dass die Ankunfts- und Abflugzeiten am Flughafen London Heathrow innerhalb eines von der Reiseveranstalterin vorgegebenen Zeitfensters liegen.
4.2 Informationspflicht bei eigenständiger An- und Abreise: Kunden sind verpflichtet, der Reiseveranstalterin spätestens vier Wochen vor Reisebeginn die folgenden Informationen mitzuteilen: Flugnummer, Geplante Ankunftszeit, Geplante Abflugzeit. Ohne rechtzeitige Mitteilung der Flugdaten oder eine korrekte Flugbuchung innerhalb des von der Reiseveranstalterin vorgegebenen Zeitfensters kann der Flughafentransfer nicht garantiert werden.
4.3 Transfer bei Abweichungen und Entschädigung: Mit Abschluss des Pauschalreisevertrages verpflichtet sich der Kunde, die Flüge so zu buchen, dass die Ankunfts- und Abflugzeiten am Flughafen London Heathrow innerhalb des in der Buchungsbestätigung genannten Zeitfensters liegen. Flüge, die außerhalb dieses Zeitfensters gebucht werden, werden von der Reiseveranstalterin nicht akzeptiert. Der Kunde ist in solchen Fällen verpflichtet, den Flug auf eigene Kosten so umzubuchen, dass er den vorgegebenen Zeitrahmen einhält. Sollte ein Flug, der ursprünglich innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters gebucht wurde, aufgrund von Verspätungen außerhalb dieses Zeitfensters liegen, organisiert die Reiseveranstalterin weiterhin einen Transfer. Bei Verspätungen von mehr als 6 Stunden verpflichtet sich der Kunde, die zusätzlichen Kosten zu tragen, die durch den Mehraufwand (z. B. zusätzlicher Transport oder Personalkosten) entstehen.
4.4 Empfang bei An- und Abreise: Die Reiseveranstalterin übernimmt keine Buchung von Flügen und bietet keine Begleitung der Teilnehmenden während des Fluges an. Bei der Anreise werden die Teilnehmenden von einem Team-Mitglied in Empfang genommen. Bei der Abreise werden die Teilnehmenden bis zur Sicherheitskontrolle von einem Team-Mitglied begleitet.
4.5 Haftungsbeschränkungen bei eigenständiger An- und Abreise: Für eigenständig organisierte An- und Abreisen liegt die Verantwortung für die rechtzeitige Organisation, Buchung und Durchführung der Flüge vollständig bei den Kunden. Die Reiseveranstalterin übernimmt keine Haftung für:
- Flugverspätungen, Flugausfälle oder sonstige Ereignisse im Zusammenhang mit der An/Abreise, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen,
- nicht wahrgenommene Programmpunkte, Unterrichtseinheiten oder sonstige Leistungen infolge von Verspätungen oder Änderungen bei der eigenständigen An/Abreise,
- zusätzliche Kosten, die durch eine verspätete Ankunft oder Abreise entstehen, sofern diese auf Umständen basieren, die nicht von der Reiseveranstalterin zu vertreten sind.
Sollten Verspätungen oder Ausfälle die planmäßige Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können keine Forderungen gegenüber der Veranstalterin geltend gemacht werden.
5. Besondere Bedingungen für Schulklassen und Gruppenreisen
Die Buchung (Reiseanmeldung) erfolgt durch den/die Anmeldenden grundsätzlich im eigenen Namen, auch hinsichtlich der Teilnehmenden (Kunden). Ist der/die Anmeldende Lehrer/in einer Bildungseinrichtung, handelt er/sie grundsätzlich als bevollmächtigte/r Vertreter/in des jeweiligen Bildungsträgers. Sollte der/die Anmeldende nicht für den Bildungsträger, sondern in Vertretung für die einzelnen Teilnehmenden (Kunden) handeln, sind diese bereits bei Anmeldung namentlich und unter Bekanntgabe der Anschrift zu benennen.
Der/Die Anmeldende bleibt der Reiseveranstalterin gegenüber zur Erfüllung oder zum Schadenersatz verpflichtet, wenn im Falle minderjähriger Teilnehmenden der Reisevertrag mangels Einwilligung oder Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter nicht wirksam zustande kommt. Ist der Reisevertrag unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Gruppenmindestgröße geschlossen, hat der Anmeldende die Möglichkeit, die Reise bis zu einem zuvor festgelegten Termin, spätestens jedoch bis 60 Tage vor Reisebeginn, kostenfrei zu stornieren, soweit im Einzelfall nicht eine pauschale Bearbeitungsgebühr vereinbart ist. Spätestens 28 Tage vor Reisebeginn hat der/die Anmeldende der Reiseveranstalterin eine Teilnehmerliste mit Angaben zu den vollständigen Namen, den Geburtsdaten und Staatsangehörigkeiten sämtlicher Teilnehmenden an der Reise zu übermitteln. Die Reisegruppe hat Aufsichtspersonen zu benennen. Die Aufsichtspersonen haben die Pflicht, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten. Wenn in der Person eines/r Teilnehmenden ein Grund zu einer verhaltensbedingten Kündigung gemäß Ziffer 11 vorliegt, hat die zuständige Aufsichtsperson die Reiseveranstalterin darüber umgehend zu informieren.
6. Leistungsänderungen
6.1 Die Reiseveranstalterin behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Reiseveranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit die Leistungsänderungen den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Die Reiseveranstalterin ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
6.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der Reiseveranstalterin gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder
- die Änderung anzunehmen,
- unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder
- die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Wenn der Kunde gegenüber der Reiseveranstalterin nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 5.2 in klarer, verständlicher und hervorgehebener Weise hinzuweisen.
6.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung die Reiseveranstalterin bereit und in der Lage war, aus Gründen, die nicht von der Reiseveranstalterin zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Die Reiseveranstalterin wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. Durch den Abbruch der Reise, aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen und nicht von der Reiseveranstalterin zu vertreten sind, verursachte Mehrkosten trägt der Reisende selbst.
8. Rücktritt durch den Kunden
8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseveranstalterin zu erklären.
8.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Reiseveranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Reiseveranstalterin eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Reiseveranstalterin unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
8.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der Reiseveranstalterin ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch die Reiseveranstalterin zu begründen ist. Die Reiseveranstalterin hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- ab dem 30. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- ab dem 20. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- ab dem 13. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises
8.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, die der Reiseveranstalterin zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
8.5 Die Reiseveranstalterin behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Reiseveranstalterin nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
8.6 Ist die Reiseveranstalterin infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
9. Vertragsübertragung, Umbuchungen
9.1 Der Reisende kann bis 7 Tage vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Reiseveranstalterin kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde der Reiseveranstalterin als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
9.2 Umbuchungen auf ein von der Reisveranstalterin angebotenes, noch verfügbares Reiseziel sind bis 28 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen möglich. Für eine Umbuchung berechnet die Reiseveranstalterin eine Gebühr von 50,00 EUR berechnet, zuzüglich eventuell anfallender Mehrkosten, die durch die Umbuchung bei Leistungsträgern anfallen. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass geringere Kosten als die vorstehenden Umbuchungs- bzw. Rücktrittspauschalen entstanden sind. Soll eine Umbuchung später als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen und ist die Umbuchung noch möglich, kann die Reiseveranstalterin verlangen, dass die Abwicklung durch Neuanmeldung und gleichzeitigen Rücktritt zu den Bedingungen nach Ziff. 7.2 bis 7.5 durchgeführt wird.
10. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
10.1 Die Reiseveranstalterin behält sich vor, bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Leistungsbeschreibung gemäß Produktpräsentation und Buchungsbestätigung für die entsprechende Reise auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, hat die Reiseveranstalterin unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
10.2 Die Reiseveranstalterin kann zudem vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
10.3 Wenn die Reiseveranstalterin infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat sie Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11.1 Die Reiseveranstalterin kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der Reiseveranstalterin den Ablauf der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Reisenden so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Reisevertrags dringend notwendig ist.
11.2 Der Anspruch auf Zahlung des Reisepreises bleibt der Reiseveranstalterin erhalten; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde.
12. Mängelanzeige, Abhilfe, Mitwirkungspflichten, Schadensersatz
12.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Reiseveranstalterin kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
12.2 Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter der Reiseveranstalterin vor Ort mitzuteilen. Der Vertreter der Reiseveranstalterin ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
12.4 Soweit die Reiseveranstalterin infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
12.5 Ist die gebuchte Leistung durch einen Leistungsmangel erheblich beeinträchtigt und leistet die Reiseveranstalterin innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Reiseveranstalterin verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
12.6 Der Kunde schuldet der Reiseveranstalterin im Fall einer Kündigung nach Ziff. 11.5 nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Der Kunde behält, sofern der Vertrag die Beförderung umfasst, den Anspruch auf Rückbeförderung.
12.7 Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13. Haftung
13.1 Die vertragliche Haftung der Reiseveranstalterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für alle gegen die Reiseveranstalterin gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer:in und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.2 Die Reiseveranstalterin haftet für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen anderer Unternehmen, die für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist gemäß den Ziff. 13.1 und 13.2 beschränkt.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Die Reiseveranstalterin wird Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Union sind, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
14.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zulasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, soweit die Nachteile auf einer Verletzung gesetzlicher (Informations-)Pflichten der Reisveranstalterin beruhen.
14.3 Die Reiseveranstalterin haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Reiseveranstalterin eigene Pflichten verletzt hat.
15. Eingeschränkte Mobilität
Die angebotenen Reisen sind nicht in jedem Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns vorab über die Einschränkung, sodass wir prüfen können, ob wir die Teilnahme an der Reise ermöglichen können.
16. Freizeitaktivitäten
Die Teilnahme an einigen der angebotenen Freizeitaktivitäten kann gegebenenfalls vom Vorliegen gewisser Voraussetzungen (z.B. einer schriftlichen Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter) abhängig gemacht werden. Werden die Voraussetzungen in diesen Fällen nicht erfüllt, ist eine Teilnahme an der betreffenden Aktivität ausgeschlossen.
17. Versicherungen
Im Reisepreise sind Reiseversicherungen nicht enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung wird empfohlen.
18. Gepäckbeförderung
Gepäck wird in normalem Umfang befördert; das heißt pro Person maximal einen Koffer und ein Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Reiseveranstalterin. Gepäck und sonstige Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
19. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache
19.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Kunden, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Kunden dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
19.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
20. Datenschutz
Die Reiseveranstalterin erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Kunden übermittelten Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
21. Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung (OS-Plattform)
Die EU-Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Reiseveranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingung für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form.