Kundeninformationen 

  1. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB
  2. Weitere Kundeninformationen
    1. Vertragspartner
    2. So buchen Sie
    3. Speicherung des Vertragstextes
    4. Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsrecht des Anbieters
    5. Reisepreis, Zahlungsmodalitäten
    6. Visums- und Einreisebestimmungen, gesundheitspolizeiliche Vorschriften im Zielland
    7. Eingeschränkte Mobilität
    8. Erreichbarkeit
    9. Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung (OS-Plattform)

1. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Sutherland Travels KG, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. 

Zudem verfügt das Unternehmen Sutherland Travels KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302  

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Sutherland Travels KG hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, 040/537 99 360) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Sutherland Travels KG verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

2. Weitere Kundeninformationen

2.1 Vertragspartner

Bei Buchungen über unsere Website kommt der Vertrag zustande mit der Sutherland Travels KG, Kaiserstraße 17, 65611 Niederbrechen, Telefon: +49 (0)6438 920 240, Telefax: Telefax: +49 (0)6438 920 241, E-Mail: info@sutherland-travels.de.

2.2 So buchen Sie:

Für die Buchung einer Sprachreise ist das vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars erforderlich. Nach der Auswahl des Kurses und des Abfahrtsorts sind „Persönliche Angaben Teilnehmer:in“ auszufüllen – hierbei handelt es sich um die Daten der reisenden Person, also der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Für die Durchführung der Sprachreise ist eine „Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten“ erforderlich. Daraufhin müssen die Daten der buchenden Person, der Erziehungsberechtigten, angegeben werden. Hier besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Notfallkontakt anzugeben. Dann muss die „Erklärung der Erziehungsberechtigten für Teilnehmende unter 18 Jahren“ bestätigt werden.

Weiter sind die Datenschutzhinweise, Kundeninformationen und AGB der Reiseveranstalterin zu bestätigen. Der Kunde kann seine Angaben jederzeit prüfen und etwaige Eingabefehler korrigieren. Durch Klicken auf den Button „Jetzt verbindlich buchen“ wird die Buchung abgeschlossen.

2.3 Speicherung des Vertragstextes

Der Reiseveranstalter sendet dem Kunden den Vertragstext samt den allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform nach dem Vertragsschluss zu. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, sowohl die Bestellung als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Buchung auszudrucken. Eine Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes über das Online-Buchungssystem der Veranstalterin besteht nicht.

2.4 Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsrecht des Anbieters

Der Reiseveranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung für die entsprechende Reise auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

2.5 Reisepreis, Zahlungsmodalitäten 

Der angegebene Reisepreis umfasst grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart wird, alle Steuern und Gebühren. Im Reisepreis grundsätzlich nicht enthalten sind Reiseversicherungen und die Verpflegung während der Hinreise.

Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig.

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung. 

2.6 Visums- und Einreisebestimmungen, gesundheitspolizeiliche Vorschriften im Zielland

Informationen zu den Visums- und Einreisebestimmungen und gesundheitspolizeiliche Vorschriften finden Sie hier.

2.7 Eingeschränkte Mobilität

Die angebotenen Reisen sind nicht in jedem Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns vorab über die Einschränkung, sodass wir prüfen können, ob wir die Teilnahme an der Reise ermöglichen können.

2.8 Erreichbarkeit

Sie erreichen uns Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 06438/920240 sowie per E-Mail unter info@sutherland-travels.de.

2.9 Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung (OS-Plattform)

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.